Der Zement und die Schule
21.05.2007: Droht in Baden-Württemberg die Zementierung des bestehenden dreigliedrigen
Schulsystems?
Autor: Prof. Dr. Ulrich Herrmann(bikl) Anfang Mai hatten fast 100 Schulleiter aus dem Kreis Ravensburg in
einem Offenen Brief an den baden-württembergischen Kultusminister Helmut
Rau eine Abkehr vom dreigliedrigen Schulsystem gefordert. Heute wurden die
Initiatoren des Protests zu einem Gespräch ins Schulamt des
Regierungspräsidiums Tübingen gebeten. Zu den Hintergründen der Diskussion
hat jetzt der ehemalige Leiter des Seminars für Pädagogik an der
Universität Ulm, Prof. Dr. Ulrich Herrmann, Stellung genommen:
Die schwäbische Alb besteht seit etwa 150 Millionen Jahren fast nur aus
Kalkstein. Heidelberg Cement ist der größte deutsche Baustoffhersteller.
In Baden-Württemberg lässt sich gut zementieren! Auch das Schulsystem?
Protest aus Oberschwaben
Fast 100 Hauptschulleiter und -lehrer aus der Region Oberschwaben/Bodensee
protestieren mit einem Offenen Brief gegen das Ende der gemeinsamen
Grundschule - der einzigen "Schule für alle" - nach Klasse 4 und gegen die
Fortsetzung des dreigliedrigen Schulsystems, dass die Hauptschüler massiv
benachteiligt. Die öffentliche Resonanz und die Unterstützung ist enorm!
Der Adressat dieses Briefes, Kultusminister Rau, ließ bei Amtsantritt
verlauten, er hoffe auf Freunde, die ihm "die ungeschminkte
Schulwirklichkeit" schildern. Hier kann er sie nachlesen. Die Lehrkräfte
und Schulleiter haben dem Präsidenten des Bundes deutscher Blasmusik
kräftig den Marsch geblasen! Der meint derweil, den Protest an sich
abtropfen lassen zu können: das dreigliedrige Schulsystem habe sich
bewährt, sagte er in der Landesschau SWR 3, und wer etwas anderes wolle,
der sei "beweispflichtig".
Bisher hieß die amtliche Werbung für Baden-Württemberg: Wir können alles.
Außer Hochdeutsch. Nach seiner Filbinger-Rede von Ministerpräsident
Oettinger titelte die taz: Ich kann alles. Außer Geschichte. Von
Oettingers Kultusminister heißt es demnächst: Ich kann alles. Außer
Schule.
Nebenbei bemerkt: Das allgemeinbildende dreigliedrige Schulsystem ist
mindestens viergliedrig - die Sonderschulen werden absichtlich
unterschlagen? Oder schlimmer noch: Hat "man" sie schlicht "vergessen"? -
Was sich an der herkömmlichen Trennung der Schüler nach Klasse 4 in Haupt-
und Realschulen sowie Gymnasien angeblich "bewährt" hat, dafür wäre erst
mal der Herr Minister beweispflichtig. Wir wollen ihm die Beweisführung
erlassen: Er wird es nicht hinkriegen; kein Fachmann würde ihm
beipflichten; die internationalen Schulleistungs-Vergleichsstudi
sprechen eine andere Sprache. Er könnte sich um Kopf und Kragen reden, und
er sollte das Amt nicht beschädigen.
Einstweilen seien nur zwei Eckdaten angeführt: In Baden-Württemberg
verlassen jährlich ca. 9.000 junge Menschen ohne einen Schulabschluss die
staatliche Pflichtschule. Hat sie sich "bewährt"? Oder: Das Land hat ein
Hochbegabtengymnasium eingerichtet sowie Hochbegabten-Züge an den
Gymnasien. Hat sich das "normale" Gymnasium also doch nicht "bewährt"?
Was die "Beweislage" angeht, möge sich der Minister von seinen kundigen
Beamten mal von der internationalen Vergleichsstudie IGLU und dem
hervorragenden Abschneiden der deutschen Grundschulen erzählen lassen; von
den - wie man heute sagt - "evidenz-basierten" Schlussfolgerungen aus
PISA; in Sachen Hauptschule von den Anregungen und Erfahrungen seiner
Schulver-waltungen, der Lehrer und der Eltern seit vier Jahrzehnten; von
den Gründen für die Schulstrukturänderungen in den Ländern Sachsen,
Schleswig-Holstein und Hamburg, wo seine Parteifreunde von der CDU das
Sagen haben. Er kann auch im Ländle Schulen in Freier Trägerschaft
besuchen, um sich einen Augenschein davon zu verschaffen, wie man eine
Sekundarstufe I gestalten kann, die alle Kinder fördert, z.B. die
Bodenseeschule St. Martin in Friedrichshafen. Sein Staatssekretär kann von
zuhause aus (Weinheim/Bergstraße) gleich um die Ecke in der Odenwaldschule
Oberhambach (vor 100 Jahren von Paul Geheeb als Land-erziehungsheim
gegründet und ein Mythos der deutschen Reformpädagogik) studieren, wie in
dieser südhessischen - horribile dictu - Gesamtschule für jährlich etwa 60
oder 70 Absolventen vom Hauptschulabschluss bis zum Abitur etwa 10
Abschlüsse allgemeiner und beruflicher Art (bzw. in Kombination) angeboten
werden.
Nichts da: Rau schwört auf Zement! Das dreigliedrige System wird
zementiert. Das muss stutzig machen. Wieso kann er sich das leisten? Muss
er nicht befürchten, dass sein Stuhl wackelt? Die "Halbwertzeit" eines
Ministers ist bekanntlich sehr unkalkulierbar...
Um die Sturheit des Herrn Ministers zu erklären und zu verstehen, muss man
ein aufschlussreiches Dokument jüngsten Datums konsultieren: "Empfehlungen
des Kultusministeriums und der Kommunalen Landesverbände [Gemeindetag,
Landkreistag, Städtetag] für eine Weiterentwicklung der
Hauptschulstrukturen (Stand: 1. März 2007)".
Die Misere der Hauptschule
Der Hintergrund für dieses Papier ist längst bekannt: Die Zahl der
Schulkinder geht rapide zurück, immer weniger Kinder kommen in die
Hauptschule, so dass viele Standorte bedroht sind oder definitiv
geschlossen werden müssen; wenn die Eltern freie Wahl hätten, würden sie
ihre Kinder überhaupt nicht auf die Hauptschule schicken, denn sie ist die
"Restschule" (so schon der Deutsche Ausschuss für das Erziehungs- und
Bildungswesen vor 50 Jahren!) der "Verlierer" in unserem angeblich
"bewährten" Schulsystem. Daran ändern auch die Hauptschulpreise nichts,
die der Bundespräsident überreicht. Das Hauptschul-"Produkt" wird auf dem
Absolventen-"Markt" nicht mehr angenommen, weil der Mittlere
(Real-)Schulabschluss die "Grundwährung" auf dem Ausbildungs-"Markt"
darstellt. Was nützt die beste Schule, wenn ihr Abschlusszertifikat keinen
Tauschwert besitzt, wenn die Absolventen keine Anschlüsse finden? Also
setzen sie nach Möglichkeit ein 10. Schuljahr drauf (§ 6 Abs. 3 SchG) oder
gehen in die zweijährige Berufsfachschule, um den begehrten Mittleren
Abschluss (in der Form der Fachschulreife) zu machen.
Diese Sachlage legt seit Jahren nach dem Rat aller Fachleute, nach den
Erfahrungen der Lehrkräfte, im Hinblick auf den Elternwillen und - vor
allem! - hinsichtlich der Lebenschancen junger Menschen folgende
Schlussfolgerungen nahe:
(1) Die erfolgreiche gemeinsame Lernzeit der Grundschule wird über Klasse
4 hinaus verlängert, um erstens keine zu frühen und damit allzu häufig
falschen Schullaufbahnentscheidungen treffen zu müssen und die Lehrer und
Eltern der Grundschule von der Pein dieser Entscheidung zu entlasten; um
zweitens die Entwicklung der inneren Lernbiographien der Kinder über die
Pubertät hinaus fördern und beobachten zu können und dann erst prüfen zu
müssen, wie die Schulreise zu welchem Abschluss weitergehen soll.
(2) Lernbiographien sind immer individuell - weil jedes einzelne Gehirn
das Ergebnis seines Gebrauchs ist. Daher lautet das Gebot für die
öffentlichen staatlichen Pflichtschulen: Auf individuelle Differenzen muss
mit prozessualen Differenzierungen reagiert werden! Nur so kann die Schule
jedem Kind gerecht werden. So steht es in Art. 11 (1) der Landesverfassung
und in § 1 (2) des baden-württembergischen Schulgesetzes . Es ist ganz
richtig, dass z.B. Gründung und Betrieb aus Steuermitteln des
Hochbegabten-Gymnasiums in Schwäbisch Gmünd so gerechtfertigt wird. Was
heute "Umgang mit Heterogenität" heißt, hieß früher schlicht "Innere
Differenzierung", also werden "Hochbegabten"-Züge an den Gymnasien
eingerichtet.
(3) Die Innere Differenzierung soll eine solche der internen Schulwege bis
zu einem Abschluss bedeuten und nicht - wie derzeit in §§ 3 ff. SchG - die
grundständige Abgrenzung von Schularten begründen. Kinder lernen und
verstehen unterschiedlich schnell und unterschiedlich intensiv, generell
oder auf unterschiedlichen Lernfeldern; es gibt einseitig und vielseitig
"begabte" Kinder, solche mit Teilleistungsschwächen, andere mit
Teilleistungsstärken (sog. "Hochbegabte"). Die öffentliche staatliche
Pflichtschule hat unter Berücksichtigung dieser Voraussetzungen vor allem
eine Aufgabe: nicht Abschlüsse ("Berechtigungen") anzubieten oder zu
versagen, sondern Anschlüsse zu ermöglichen, um "auf die Mannigfaltigkeit
der Lebensaufgaben und auf die Anforderungen der Berufs- und Arbeitswelt
mit ihren unterschiedlichen Aufgaben und Entwicklungen vorzubereiten." (§
1 Abs. 2 SchG BW)
(4) Wenn jährlich 9.000 junge Leute die öffentlichen staatlichen Schulen
ohne Abschluss verlassen müssen, dann hat sich diese Schule offensichtlich
nicht "bewährt", weil sie Absolventen ohne "Ausbildungsberechtigung" auf
die Anforderungen der Berufs- und Arbeitswelt nicht vorbereitet hat. Diese
Vorbereitung beinhaltet vor allem Berufsorientierung bzw. die Anfänge
einer Berufsgrundbildung und ein Zertifikat, das die Chancen für eine
Berufsausbildung optimiert. Beide Voraussetzungen kann die Hauptschule
derzeit in der Regel nicht erfüllen - weil man sie strukturell daran
hindert! -, und eine "Weiterentwicklung" ihrer "Strukturen" als isolierter
Schulform kann deshalb den Hauptübeln nicht abhelfen.
(5) Diese Abhilfe ist vor allem darin zu sehen, die Hauptschule stärker an
die Berufsausbildung im Dualen System heranzuführen - und nicht näher an
die Realschule heran, die selber schon jetzt mit ihren internen
Differenzierungsproblemen nur schwer zu Rande kommt - und den Absolventen
einen Mittleren Regelabschluss zu ermöglichen - und nicht erst durch
Zusatzmaßnahmen wie das BVJ, die BFS oder Kurse bei Freien Trägern (nach
dem SGB aus Mitteln des ESF). Was macht das eigentlich für einen Sinn,
erst die Schüler zu trennen und dann mit hohen Folgekosten die Folgen
dieser Trennung wieder zu reparieren?
Weder hat sich das dreigliedrige Schulsystem bewährt noch fordert jemand
eine Gesamtschule wie vor 30 Jahren, die in der baden-württembergischen
Version die Dreigliedrigkeit intern praktizierte bzw. praktizieren musste.
Die Betriebsform der Wahl ist eine Sekundarstufe I mit verlängerter
gemeinsamer Lernzeit der Schüler, die zum einen eine schulische
Grundbildung für alle sicherstellt und zum anderen auf internen
differenzierten Wegen einen Mittleren Abschluss für jeden: Die
unterschiedlichen Wege münden entweder in eine Berufsausbildung oder eine
anschließende weiterführende (berufliche) Schulbildung (z.B. auf dem Weg
zur Fachhochschule) oder in die Sekundarstufe II (mit dem Ziel der
allgemeinen oder fachgebundenen Zulassung zum Hochschul- bzw.
Universitätsstudium).
Diese Betriebsform einer Sekundarstufe I und ihrer Anschlüsse würde - bei
entsprechender Ausstattung - das Verfassungsgebot der Landesverfassung und
die Zielsetzung des Schulwesens gemäß Schulgesetz tatsächlich erfüllen
können, zur Realisierung der Chancen- und der Beteiligungsgerechtigkeit
einen unverzichtbaren grundlegenden Beitrag leisten und vor allem den
Ausbildungsbetrieben, -behörden usw. entgegenkommen. Für diesen Zweck
müssten lediglich die Vorschriften des Schulgesetzes über den Verbund von
Schularten (§ 16), über Bildungszentren (§ 17) und über die
Weiterentwicklung des Schulwesens (§ 22) entsprechend ausgestaltet bzw.
modifiziert werden.
Schulpolitik auf dem Holzweg
Allein: Genau dies ist vom Kultusminister bildungs- und schulpolitisch
ausdrücklich nicht gewollt! Er hat es in den letzten Monaten und Wochen
unablässig verkündet, so dass jetzt den oberschwäbischen Initianten der
Kragen geplatzt ist. In den genannten "Empfehlungen" heißt es:
"4. Maßnahmen, die für das Kultusministerium nicht in Betracht kommen
a.. Regionalschulen/Verbundschulen
Bei der so genannten Regional/Verbundschule handelt es sich um eine
Schule bzw. eine neue Schulart, bei der die Bildungsgänge der Hauptschule
und der Realschule zu einem neuen gemeinsamen Bildungsgang verschmolzen
würden. Eine solche Schulart wird von der Landesregierung abgelehnt.
Baden-Württemberg bleibt weiterhin bei dem bewährten gegliederten
Schulwesen.
b.. Angliederung eines einzügigen Realschulzuges an kleine Hauptschulen
Bei einer solchen Lösung wäre die Durchführung des Wahlpflichtbereichs
und die Leistungsfähigkeit der Realschule nicht gewährleistet. Zudem
würden insbesondere die bestehenden Realschulen im ländlichen Raum durch
den Abzug potentieller Realschüler stark geschwächt. Im Übrigen könnten
viele Kleinstklassen einzügiger Realschulzüge an den Hauptschulen
entstehen, deren Finanzierbarkeit wegen des hohen Ressourcenaufwands nicht
realisierbar wäre.
c.. Orientierungsstufen
Orientierungsstufen (Klassen 5 und 6) sind in der pädagogischen und
schulorganisatorischen Konzeption in Baden-Württemberg nicht vorgesehen."
Bemerkenswert ist hieran formal gesehen zweierlei:
a.. Wieso unterschreiben die baden-württembergischen Kommunalen
Spitzenverbände "Empfehlungen", in denen eine Ziffer 4 sagt, was die CDU
nicht will? Was hat das hier zu suchen? Wurde hier unter der Hand ein
Textstück eingeschmuggelt, um sagen zu können "Wer schweigt, stimmt zu"?
Dann hätte ja z.B. auch hineingeschrieben werden können, was für die
Gemeinden und Landkreise in ihrer Zuständigkeit bzw. Verantwortung als
Schulträger (§ 28 SchG) durchaus in Betracht kommt bzw. kommen könnte -
mit dem Hinweis, dass im Falle des Dissenses eine
Gesetzesänderung/-ergänzung angestrebt wird. (Was nämlich in einer
gemeinsamen Pressemitteilung des Vorsitzenden des Bayerischen und des
Präsidenten des Baden-Württembergischen Städtetags enthalten ist, s. unten
den Abschnitt "Eine Alternative!")
b.. Wer ist hier "Baden-Württemberg"? Bundespräsident von Weizsäcker sah
sich aus gegebenem Anlass einmal zu der Bemerkung herausgefordert, es habe
manchmal den Anschein, der Staat sei die Beute der Parteien geworden. Ist
das Schulwesen die Beute der Parteien? Sind das Land und die
Mehrheits-Regierungspartei als "Baden-Württemberg" identisch? Bemerkt bei
der Abfassung und Ratifizierung solcher Texte eigentlich niemand mehr die
ungeheuerliche Anmaßung, die in solchen Formulierungen steckt?
Weiterhin bemerkenswert ist in einer "Gemeinsamen Pressemitteilung" vom
6.3., dass kommentarlos immerzu der Kultusminister wörtlich zitiert wird,
so dass sie quasi CDU- und regierungsamtlich daherkommt. (Na ja, das
hauptamtliche Geschäftsführende Vorstandsmitglied des Städtetags war von
1981 bis 2003 CDU-OB von Wertheim am Main. Hatte der derzeitige Präsident
des Städtetags, SPD-OB Gönner von Ulm, keine Gelegenheit, das Papier
gegenzulesen?)
Ansonsten ist das Ergebnis per saldo die komplette Zementierung der
jetzigen Schulsystemstruktur, was die Hauptschule betrifft:
a.. die Hauptschule als eigenständige Schulart wird beibehalten
b.. die demographische Entwicklung rechtfertigt "keine Abschaffung der
Hauptschule als eigenständige Schulart mit profiliertem Bildungskonzept"
(Rau)
c.. Schulverbünde als Kooperationen von Haupt- und Realschulen unter
Beibehaltung der Eigenständigkeit jeder Schulart sollen ermöglicht werden
(so auch Ziff. 2 e und 2 g der "Empfehlungen")
d.. in den Klassen 6 und 8 sollen "Brücken" zum Übergang von der Haupt-
in die Realschule ermöglicht werden, z.B. durch "gezielte Fördermaßnahmen"
(Ziff. 3 a). Man fragt sich, was dann aus der "Rest"-"Restschule" werden
soll.
Ministerpräsident Oettinger hat in einem Brief vom 5.3.2007 an den
Vorsitzenden des Bayerischen und den Präsidenten des
Baden-Württembergischen Städtetags, OB Schaidinger (Regensburg) und OB
Gönner (Ulm) die "Empfehlungen" gutgeheißen. "Mein erklärtes Ziel ist, die
Ausbildungsreife der jungen Menschen zu steigern und ihnen damit bessere
Zukunftschancen zu eröffnen." Das ist löblich, hat aber einen Pferdefuß:
Vorschläge einer Arbeitsgruppe von Land - wieder die auffällige
Verwechslung von "Land" und Landesregierung - und Kommunen wären "noch
politisch zu bewerten".
Dann gute Nacht. Dann können die Initianten aus Oberschwaben alle Hoffnung
auf Erfolg fahren lassen. Und jetzt versteht man die Sturheit des
Kultusministers: Er hat die Rückendeckung seines Ministerpräsidenten, d.h.
er hat sie sich leicht beschaffen können, zumal in "seinem Haus" ohnehin
der Entwurf für den Brief des MP gedichtet worden sein wird...
Eine Alternative!
Aber noch sind nicht alle Opern gesungen. Denn die Initiative von
Schaidinger und Gönner (Pressemitteilung vom 19.2.2007), auf die Oettinger
antwortet, liest sich in einigen Punkten denn doch mit sehr anderer
Akzentuierung als die "Empfehlungen", die Oettinger und Rau als Ergebnis
dieser Initiative verkaufen möchten:
"Präsident Gönner und Vorsitzender Schaidinger: Die Landesregierung von
Baden-Württemberg und die Bayerische Staatsregierung dürfen die Misere der
Hauptschule nicht länger verharmlosen..." Eine "Reform sollte sich
vorrangig von folgenden Zielen leiten lassen: ...
a.. Eine großzügige Genehmigung von Schulversuchen, verbunden mit einer
stärkeren Mitsprache der Kommunen in Entscheidungs- und
Organisationsprozessen, ist wesentliche Voraussetzung dafür, dass
maßgeschneiderte, akzeptierte und flexible Schulangebote vor Ort
geschaffen bzw. erhalten werden können.
b.. Zur vermehrten Kooperation von Schulen und Schulträgern müssen die
schulrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Ein möglichst dichtes
Netz an Hauptschulen ist zu erhalten und zugleich eine ausreichende
Qualität mit berufspraktischer Orientierung zu gewährleisten. ...
c.. Die Schaffung bzw. Sicherstellung qualitativ ansprechender
Hauptschulangebote müssen das Berufsumfeld der Schüler noch stärker
einbeziehen und ein starkes berufspraktisches Profil bieten, um die
Ausbildungs- und Berufsperspektiven zu verbessern.
d.. Der Ausbau der Hauptschule zur rhythmisierten Ganztagesschule ist
zentraler Bestandteil zur Verbesserung der pädagogischen Qualität und zum
Erhalt dieser Schulart. ...
Ohne grundlegende Reform der Hauptschule, so Präsident Gönner und
Vorsitzender Schaidinger abschließend, verwehren wir immer mehr jungen
Menschen die für eine gesicherte soziale und berufliche Existenz
unerlässlichen Bildungschancen. Die Reform der Hauptschule liege deshalb
auch im Interesse einer Bildungspolitik, die sich an den Prinzipien der
Chancengerechtigkeit und Förderung der Benachteiligten orientiert."
Schlussfolgerungen
Es ist deutlich geworden, dass Kultusminister Rau, unterstützt durch
Ministerpräsident Oettinger, durch die "Empfehlungen" die Anregungen und
Forderungen der Städtetagspräsidenten unterlaufen will und dass er die
Hauptschule weiterhin dort sehen will, wo sie offensichtlich seiner
Meinung nach hingehört: ins Abseits.
Demzufolge
a.. sollten die Kommunalen Spitzenverbände schleunigst ihre Zustimmung
zu den "Empfehlungen" zurückziehen und in eine schulpolitische Offensive
gehen, die die nur allzu berechtigten schulstrukturpolitischen Forderungen
der Kommunen und Landkreise als Schulträger wirksam zur Geltung bringt
b.. sollten sich die Lehrerverbände zusammentun und entsprechend agieren
c.. sollten als Partner und Verbündete vor allem die Elternvertretungen
sowie die Kammern und Wirtschaftsverbände gewonnen werden
d.. sollte durch eine parlamentarische Initiative entsprechend den
derzeit vorgebrachten Anregungen und Forderungen eine Öffnung der
derzeitigen Regelungen des Schulgesetzes herbeigeführt werden.
Vermieden werden sollte auf jeden Fall eine Hinhaltedebatte über diese und
jene möglichen Varianten der Schulstrukturen mit ihren immer auch mehr
oder weniger wünschenswerten (Neben-)Effekten. Es ist keine Zeit mehr zu
verlieren! Die Entscheidungen sollten dahin verlagert werden, wo sie
hingehören: in die Kommunen und ihre Bürgerschaft.
Wenn sich nichts ändert, hat das Statistische Landesamt für die Jahre 2008
bis 2020 die Zahl von 100.400 Hauptschülern ohne Hauptschulabschluss
prognostiziert - 100.400 junge Menschen ohne jene Chancen, die ihnen die
Landesverfassung und das Schulgesetz zugesichert haben. 100.400 junge
Menschen, die sich sagen lassen mussten, sie seien nicht zu gebrauchen.
Viele, allzu viele von ihnen werden den Schluss ziehen: Wenn uns die
Gesellschaft nicht braucht - brauchen wir sie? Wer kann es ihnen
verdenken. Aber wer trägt die gesellschaftlichen politischen und
ökonomischen Folgelasten? Die Öffentlichkeit. Wir alle.
Der Kultusminister scheint sich über diese gesellschaftspolitische Brisanz
der Hauptschulfrage nicht im Entferntesten im Klaren zu sein. Was muss
eigentlich passieren, damit endlich etwas passiert?

