LandesschülerInnenrat [LSV-Konzept/PDF]
Das Konzept der LSV zur Einführung einer demokratischen gesetzlich verankerten Interessensvertretung für Schüler in Bayern
Seit über 20 Jahren war es das Ziel der Schülervertreter/innen in Bayern, eine gesetzlich anerkannte Interessenvertretung im Freistaat einzurichten. Diese 20 Jahre waren geprägt von Diskussionen, Protest und zuletzt auch konstruktivem Austausch zwischen Regierung und uns Schüler/innen. Nach der Ankündigung Ende 2003, einen LSR im Gesetz zu verankern, arbeiteten Schülersprecher/innen von Gymnasien und Realschulen an ihren Vorstellungen von einer anerkannten Interessenvertretung. Die vergangenen Jahre haben Eindruck hinterlassen: Drei große Schüler/innen-Kongresse der LSV, ein eigener Kongress, der von Realschüler/ innen organisiert wurde, im letzten Schuljahr erstmals inoffizielle Bezirksschülersprecherinnen für Realschulen in Oberbayern und über 20 regionale Schüler/inneninitiativen von Schüler/innen aller Schularten überall in Bayern. Das zeigt, dass Bayerns Schüler/innen, egal von welcher Schulart sie kommen, bereit und fähig sind, ihre Interessen in der Öffentlichkeit zu vertreten. Mit der Einrichtung einer gesetzlich legitimierten Interessenvertretung für Schüler/innen wird ihnen nicht nur die Möglichkeit gegeben, sich als Betroffene zu geplanten Änderungen einzubringen; auch für Politiker/innen aller Parteien wird es dadurch möglich, sich mehr an den Interessen derer zu orientieren, für die sie Politik machen: Ihre Entscheidungen erhalten dadurch mehr Rückhalt, wenn sie sich an den Betroffenen orientieren können. Im Gedanken daran, dass Demokratie gelebt werden muss, um sie Schüler/innen näher zu bringen und sie so zu mündigen Bürgerinnen und Bürgern in einer modernen demokratischen Gesellschaft zu erziehen, veröffentlicht die Landesschülervertretung Bayern e.V. in diesem Reader ihre Vorstellung von einem LSR. Grundsätzlich gilt: Die Bezirksschülersprecher/innen wollen aktiv bei der Ausgestaltung des LSR teilhaben. Deshalb darf das Amt der Bezirks schülersprecher/innen erst mit der Änderung des BayEUG zur Einrichtung des LSR abgeschafft werden.

