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Süddeutsche: Schüler drohen Hohlmeier mit Verfassungsklage

15.07.2002: LSV will nicht hinnehmen, dass künftig auch Eltern von Volljährigen über Probleme informiert werden dürfen

München – Ein 18-Jähriger wird der Schule verwiesen. Die Eltern wissen von nichts. Jeden Tag verlässt er pünktlich das Haus. In der Zeit plant er ein Massaker an seiner Schule und führt es schließlich auch aus. Die Bilanz von Erfurt ist bekannt: 17 Tote. Eine von vielen Fragen ist: Warum wussten die Eltern nichts von den Umtrieben ihres Sohnes? Die Antwort: Robert Steinhäuser war volljährig. Damit gilt Datenschutz. Eine Informationspflicht der Schule gegenüber dem Elternhaus entfällt. Doch in Bayern soll sich das vom kommenden Schuljahr an ändern. Gestern verabschiedete der Landtag mit den Stimmen der CSU eine Gesetzesänderung. Dagegen laufen nun Schüler und die Opposition Sturm.

„Frühere Erziehungsberechtigte volljähriger Schüler, welche das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sollen über Ordnungsmaßnahmen unterrichtet werden“, heißt es im neuen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz. Kultusministerin Monika Hohlmeier hält die Gesetzesänderung nach Erfurt für unumgänglich. „Eltern müssen doch wissen, wenn es Schwierigkeiten an der Schule gibt“, heißt es in ihrem Ministerium. Die Eltern wollen das auch. Auf ihre Initiative geht nicht zuletzt die Novelle zurück. „Wenn wir unseren Erziehungsauftrag ernst nehmen sollen, müssen wir über gravierende Probleme informiert werden“, erklärt Peter Römisch von der Landeselternvereinigung bayerischer Gymnasien.

Unter den Schülern aber herrscht Entsetzen. „Das Gesetz vergiftet das Schulklima“, sagt Benedikt Glatzl von der Landesschülervertretung (LSV). Ein volljähriger Mensch werde in seinen Rechten herabgestuft, nur weil er Schüler sei. Glatzl beruft sich dabei auch auf „erhebliche Bedenken“ des Datenschutzbeauftragten. Tatsächlich hatte der bayerische Landesbeauftragte für Datenschutz, Reinhard Vetter, beim ersten Gesetzesentwurf massive Einwände, schon weil es sich um eine „Muss-Vorschrift“ gehandelt habe, berichtet er. Diese sei jedoch nun auf eine Ermessens-Vorschrift abgemildert worden, auf die nur in schwerwiegenden Fälle zurückgegriffen werden dürfte. So sollen Eltern etwa informiert werden, wenn ihr Kind vom Unterricht ausgeschlossen wird. „Mit dieser Regelung bin ich einverstanden, sofern der Schüler davon weiß, dass die Schule an die Eltern herantritt“, sagt Vetter. Ob das Gesetz vor dem Verfassungsgericht Bestand haben wird, kann aber auch der Datenschützer nicht sicher sagen.

Die Landesschülervertretung erwägt nämlich inzwischen zu klagen. „Hier wird ein verfassungsmäßig verbürgtes Grundrecht verletzt. Ich muss als volljähriger Mensch die Möglichkeit haben, zu sagen, ob meine Daten weiter gegeben werden oder nicht“, sagt LSV-Mitglied Andreas Hanka. Unterstützt wird er von der Opposition. „Hier wird etwas im Namen von mehr Sicherheit vorgegaukelt, was nichts bringt und nur Schaden anrichtet“, sagt der SPD- Landtagsabgeordnete Klaus Hahnzog. Ähnlich denkt Petra Münzel (Grüne): „Ich bezweifle, dass die Maßnahme greift.“

Die CSU bleibt hart. Trotz der Proteste setzte sie die Gesetzesänderung mit ihrer Mehrheit durch: „Wenn Gefahr für die Gesellschaft besteht, muss die Schule die Eltern informieren können“, sagt Bildungssprecher Siegfried Schneider. (von Christine Burtscheid)


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