Pressemitteilung der LSV: "Klage gegen Schulgesetz"
13.07.2004: LSV äußert sich anläßlich Urteilsverkündung in Rheinland-Pfalz.
14. Juli 2004 Pressemitteilung der Landesschülervertretung Bayern e.V. mit der freundlichen Bitte um Berücksichtigung
Pressemitteilung
Bayerische Landesschülervertretung enttäuscht vom Urteil des Rheinland-Pfälzischen Verfassungsgerichtshofes
Vorstand Lorenz Seibl: "Damit ist wieder ein kleiner Teil unseres Rechtsstaates verloren gegangen. Hoffentlich sind die bayerischen Verfassungsrichter weitsichtiger."
Das Urteil des Rheinland-Pfälzischen Verfassungsgerichtshofes erlaubt es den rheinland-pfälzischen Schulen auch die Eltern volljähriger Schüler über schulische Probleme zu informieren und hebt damit das Recht der Jugendlichen auf informationelle Selbstbestimmung auf.
Das rheinland-pfälzische Schulgesetz war nach dem Amoklauf eines 19jährigen im April 2001 in Erfurt dahingehend geändert worden. Auch in Bayerns Erziehungs- und Unterrichtsgesetz ist ein Art. 88a eingefügt worden, der die Information der Eltern durch die Schule auch bei Volljährigkeit der betroffenen Schüler vorschreibt.
In der Urteilsbegründung der rheinland-pfälzischen Verfassungsrichter heißt es, den Staat treffe für die ihm anvertrauten Schüler eine besondere Verantwortung. Daher müsse er für die Kommunikation zwischen Eltern und Jugendlichem sorgen. "Aber dass der Staat über die Schulen selbst einen Bildungs- und Erziehungsauftrag hat, wird außen vorgelassen. Die Möglichkeit und die Pflicht der Schulen, in solchen Problemfällen selbst aktiv zu werden, wird vollkommen ignoriert!" so Georg Frankl. Frankl legte im Namen der Landesschülervertretung (LSV) Beschwerde gegen die bayerische Variante der informationellen Fremdbestimmung vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof ein. Dafür hat die LSV ein breites Bündnis aus Mitklägern ins Leben gerufen: Jusos, Junge Liberale, Junge Grüne, sogar der bayerische Elternverband klagt gegen dieses Gesetz. Nachvollziehbar für Frankl: "Irgendeinmal sind die Kinder erwachsen und dann sind auch die Eltern es leid, wegen jedem Firlefanz in der Sprechstunde antanzen zu müssen."
"Der Staat zieht sich mit diesem Urteil aus der Verantwortung für die Jugendlichen und schiebt diese auf die Eltern ab." so Frankl weiter. "Vermutlich schon alleine deswegen, weil eine Briefmarke und ein Brief an die Eltern weitaus günstiger sind als neue Stellen in der Schulsozialarbeit." Damit spielt er auf die desolate Situation der bayerischen Schulsozialarbeit an. "Schulpsychologen, soweit es sie überhaupt gibt, sind völlig überfordert, schon alleine, weil ihnen die Zeit fehlt, sich intensiv mit den Problemen der Schüler zu befassen; sie sind nämlich eigentlich Lehrer und nur nebenbei Schulpsychologen." Ein solcher Schulpsychologe ist auch nicht nur für eine sondern gleich für mehrere Schulen zuständig. "Man kann sich vorstellen, dass die Schulpsychologen nur wenig Handlungsfreiraum in der Gewalt- und Problembekämpfung haben."
"Anhand solcher Gesetze kann man gut sehen, wie aktionistisch in Bayern gehandelt wird." sagt Lorenz Seibl, Mitglied im Vorstand der LSV. "Man denkt offensichtlich nicht darüber nach, wie man die aufkommenden Probleme der Schüler an der Wurzel bekämpft, sondern informiert die Eltern, die sollen das dann schon richten." Dabei macht eine Information der Eltern in vielen Fällen gar keinen Sinn, wenn der Jugendliche beispielsweise nicht mehr im Elternhaus wohnt. Sie kann sich, im Gegenteil, sogar sehr schädlich auf den Schüler auswirken, oft sind die Familienverhältnisse nämlich nicht so harmonisch, wie man es gern sehen würde.
Das Bündnis hat bereits im Dezember letzten Jahres eine Popularklage wegen der Art. 88a und 75 Abs. 1 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes eingelegt. Die mündliche Verhandlung findet am 27. Juli statt, die Urteilsverkündung folgt später. "Hoffen wir, dass die bayerischen Verfassungsrichter mehr Weitsicht haben, als es in Rheinland-Pfalz der Fall war" so Seibl abschließend.
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Bei Rückfragen steht Ihnen Lorenz Seibl, Landesvorstandsmitglied, gerne unter der Nummer 0175 - 503 45 23 zur Verfügung.
Die Landesschülervertretung Bayern e.V. ist die landesweite Vereinigung der 19 bayerischen Bezirksschülersprecher und Bezirksschülersprecherinnen. Diese gab es bisher nur für Gymnasien, die Schaffung von Interessenvertretungsstrukturen für alle Schularten ist eines unserer zentralen Anliegen. Zum ersten Mal seit zwanzig Jahren wurden in diesem Schuljahr in bestimmten Bezirken auch für die Realschulen BezirksschülersprecherInnen gewählt.
Die LSV e.V. wurde vor zwanzig Jahren von den damaligen BezirksschülersprecherInnen gegründet und bis heute nicht - wie in allen anderen Bundesländern der Fall - gesetzlich verankert und mit Rechten und Finanzen ausgestattet. Es gab Anfang der Neunziger sogar Bemühungen seitens des Kultusministeriums, die LSV aus dem Vereinsregister zu streichen. Dies konnte glücklicherweise verhindert werden.

