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Pressemitteilung der LSV: "Landesschülervertretung klagt gegen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz"

21.07.2004: Unterrichtung der Eltern volljähriger Schüler durch die Schule widerspricht dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung

Am Dienstag, 27. Juli, verhandelt der bayerische Verfassungsgerichtshof über die Klage der Landesschülervertretung und deren Mitstreitern gegen den Bayerischen Landtag. Anstoß der Klage ist die nach dem Amoklauf an einem Erfurter Gymnasium eingeführte Bestimmung im Erziehungs- und Unterrichtsgesetz, die besagt, dass Eltern volljähriger Schüler noch immer über wesentliche, den Schüler betreffende Vorgänge von Seiten der Schule zu unterrichten sind.

Georg Frankl, der stellvertretend für die Landesschülervertretung vor Gericht zieht, sieht darin einen Verstoß gegen das im Grundgesetz verankerte und durch Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gesicherte Recht auf informationelle Selbstbestimmung der betreffenden Schülerinnen und Schüler. Unterstützt wird er dabei von Eva Öttl, (ehemalige Vorsitzende des Bayerischen Elternverbandes), Wolfgang Gründinger (Jusos Bayern), Piotr Grochocki (Grüne Jugend Bayern) sowie von Ulrich Lechte (Junge Liberale Bayern e.V.). Auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft unterstützt die Klage.

"Irgendwann wird man erwachsen, in Deutschland ist man das mit 18 Jahren. Und dann sollte man als Bürger endlich ernst genommen werden, auch von Seiten der Schule und der Lehrkräfte", begründet Georg Frankl seine Entscheidung, vor Gericht zu ziehen. "Es kann nicht angehen, dass die Eltern dann immer noch wegen jeder Lappalie in die Sprechstunde zitiert werden."

Außerdem stehle sich die Staatsregierung mit dem Gesetz aus ihrer Verantwortung: "Gewalttaten an Schulen häufen sich. Anstatt aber daraus die Konsequenz zu ziehen, dass wir an bayerischen Schulen endlich mehr Schulsozialarbeit brauchen, drückt sich die Schule hier um die Verantwortung und schiebt sie an die Eltern ab", so Frankl. So sei etwa die Situation der Schulpsychologen desolat, die hauptamtlich Lehrkräfte seien und sich nur nebenbei um die Probleme der Schüler kümmern könnten. Meist sei obendrein nur ein Schulpsychologe gleich für mehrere Schulen zuständig, könne sich also gar nicht intensiv mit Problemfällen befassen, echte Gewaltprävention bleibe so meist aus. "Ein Brief an die Eltern ist wohl wesentlich billiger als neue Stellen in der Schulsozialarbeit zu schaffen."

"Anhand solcher Gesetze kann man gut sehen, wie aktionistisch in Bayern gehandelt wird." so Frankl weiter. "Man denkt offensichtlich nicht darüber nach, wie man die aufkommenden Probleme der Schüler an der Wurzel bekämpft, sondern informiert die Eltern, die sollen das dann richten." Dabei mache eine Information der Eltern in vielen Fällen gar keinen Sinn, wenn der Jugendliche beispielsweise nicht mehr im Elternhaus wohne. Sie könne sich manchmal sogar sehr schädlich auswirken, oft seien die Familienverhältnisse nicht so harmonisch, wie man es gern sehen würde. "Wenn der betreffende Schüler oder die Schülerin aus schwierigen Verhältnissen kommt, kann so eine Informationspflicht auch ziemlich viel Unheil anrichten, und damit wäre ihm gar nicht geholfen."

Mehr Informationen erhalten Sie unter www.lsv-by.de,

das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichtes finden Sie unter: www.datenschutz.de/recht/grundlagen

das Urteil zur entsprechenden Klage in Rheinland-Pfalz finden Sie unter: cms.justiz.rlp.de/justiz/broker?uMen=793247b4-9c6a-11d4-a735-0050045687ab&uTem=de360ceb-a68c-16fd-35a3-11bb63b81ce4


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