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SZ, 26.07.2004 Schüler verklagen den Freistaat

Schüler verklagen den Freistaat Eltern Volljähriger sollen bei Problemen nicht informiert werden

Verzweiflungstaten von Schülern gibt es immer wieder. Sie bedrohen ihre Lehrer wegen schlechter Noten oder legen selbst Hand an sich an. Schlimm genug jeder Fall für sich. Keiner aber erschütterte Deutschland so sehr wie der Amoklauf von Robert Steinhäuser. Er erschoss am 26. April 2002 16 Schüler und Lehrer und brachte sich anschließend selbst um. Die Bluttat war ein Racheakt. Acht Wochen zuvor war Steinhäuser von der Schule geflogen. Die Eltern selbst wussten nichts davon. Ihr Sohn war volljährig. Damit entfiel die Informationspflicht - bislang. Nach Erfurt änderten fast alle Bundesländer ihre Gesetze, auch Bayern. Hier flocht die Staatsregierung den Paragraphen 88a in das EUG ein: ¸¸Frühere Erziehungsberechtigte volljähriger Schüler, welche das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sollen über Ordnungsmaßnahmen unterrichtet werden."

Lehrer begrüßen die juristische Konsequenz aus Erfurt. ¸¸Oftmals ist das Vertrauensverhältnis in dem Alter zu den Eltern nicht mehr so groß. Es geht ja nicht um Kinkerlitzchen, sondern anhaltend schlechte Leistungen und häufige Fehlzeiten", sagt beispielsweise Max Schmidt, Vorsitzender des bayerischen Philologenverbands. Seit dem Schuljahr 2002/03 werden tatsächlich volljährige Schüler in Bayern Jugendlichen wieder gleich gestellt. Ihre Eltern werden über jedes Detail informiert angefangen bei Verweisen bis hin zur Versetzung in eine Parallelklasse, dem vorübergehenden Ausschluss aus einem Fach und der Androhung sowie Ausführung einer Schulentlassung.

Die Schüler wiederum heißen das nicht gut. Aus ihrer Sicht entspricht dies einem Verstoß gegen das Grundgesetz, genau gesagt gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. ¸¸Irgendwann wird man erwachsen, in Deutschland ist das mit 18 Jahren. Dann sollte man als Bürger endlich ernst genommen werden", sagt Georg Frankl. Der Schüler vom Aschaffenburger Kronberg-Gymnasium, der soeben Abitur machte, zog stellvertretend für die Landesschülervertretung (LSV), im Dezember 2003 vor Gericht. Morgen verhandelt nun der Bayerische Verfassungsgerichtshof die Klage.

Zwei Punkte kritisiert die LSV vor allem. Erstens der detaillierte Katalog, wann Eltern unterrichtet werden: ¸¸Es kann nicht angehen, dass sie dann immer noch wegen jeder Lappalie in die Sprechstunde zitiert werden", sagt Frankl. Zweitens befürchtet die landesweite Vereinigung der 16 Bezirksschülersprecher, dass sich der Staat mit der Gesetzesnovelle lediglich aus seiner Verantwortung stehle. ¸¸Ein Brief an die Eltern ist wohl wesentlich billiger als neue Stellen für die Schulsozialarbeit", meint der Aschaffenburger Abiturient. Die richtige Konsequenz aus Erfurt sowie den steigenden Gewalttaten an Schulen wäre aus Sicht der LSV denn mehr Schulpsychologen einzustellen. 450 für die 5000 Schulen in Bayern halten sie für viel zu wenig. ¸¸Meist ist einer gleich für mehrere Schulen zuständig, und kann sich gar nicht mit den echten Problemfällen befassen", sagt Frankl.

Unterstützung erhält er bei seiner Klage von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft sowie den Jugendorganisationen der Grünen, der SPD und Liberalen. Dennoch dürfte die Aussicht auf Erfolg nur gering sein. In Rheinland-Pfalz wiesen die Verfassungsrichter soeben erst die Beschwerde einer Schülerin mit dem Hinweis ab: Der Staat müsse alles tun, um Kurzschlusshandlungen wie die von Erfurt zu verhindern. Dennoch hat die LSV Hoffnung: ¸¸Die bayerischen Verfassungsrichter haben den guten Ruf, differenzierter abzuwägen", richtet sich Kläger Frankl auf. Christine Burtscheidt

Quelle: Süddeutsche Zeitung Nr.170, Montag, den 26. Juli 2004 , Seite 47


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