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Pressemitteilung der LSV: "Mündliche Verhandlung zur Popularklage"

27.07.2004: "Landesschülervertretung zeigt sich optimistisch nach der mündlichen Verhandlung in der Klage gegen den bayerischen Staat". Kläger Georg Frankl: "Wir hatten mehr und die besseren Argumente!"; Urteilsverkündung für den 30. September 2004 angekündigt.

Heute ab 10.00 Uhr hat der bayerische Verfassungsgerichtshof über die Verfassungsbeschwerde der Landesschülervertretung (LSV) und ihrer Verbündeter wegen des bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes verhandelt. Gegenstand der Klage sind die Art. 88a und 75 (1), nach denen die Eltern auch bei Volljährigkeit ihrer Kinder noch immer über "wesentliche, den Schüler betreffende Vorgänge" zu unterrichten sind. Die bayerische Staatsregierung wurde dabei vom Ministerialdirektor des bayerischen Kultusministeriums, Herrn Erhard vertreten.

"Die Argumentation des Kultusministeriums war teilweise sehr widersprüchlich und dünn.", so Georg Frankl, der die LSV vor Gericht vertrat. "Die einzige Begründung für die Gesetzesänderungdie man hört, ist die Vermutung, dass man so vielleicht Gewaltfälle wie den Amoklauf in Erfurt im April 2001 verhindern könnte. Über andere Möglichkeiten der Gewaltprävention wie verstärkte Schulsozialarbeit wird nicht nachgedacht."

Erhard betonte während der Verhandlung, dass die Schulsozialarbeit, insbesondere Schulpsychologen ausdrücklich von den Sparmaßnahmen der Regierung ausgenommen wurden. "Das spricht doch Bände!", so Frankl, "Wenn die Staatsregierung hier in ihrem Sparwahn nichts mehr findet, was sie einsparen könnte, so ist das doch der Beweis für die marode Situation der Schulsozialarbeit in Bayern!".

Ziel der LSV und ihrer Verbündeter ist eine deutliche Entschärfung des Gesetzes. So soll sich die Schule künftig erst die Erlaubnis der betreffenden Schüler einholen, bevor sie an die Eltern herantritt. In einem solchen Gespräch könnte der Schulleiter dann feststellen, ob das Verhältnis zwischen Elternhaus und Jugendlichem problematisch ist und sich dann gegebenenfalls zusammen mit dem Schüler an einen Pädagogen oder Psychologen wenden. "Schließlich kommen schulische Probleme meist nicht von ungefähr, sondern sind oft Teil einer schwierigen Gesamtsituation, die vielleicht auch in der Familie wurzelt." betont Frankl.

Die LSV sieht der Urteilsverkündung am 30. September auf jeden Fall gelassen und auch mit Optimismus entgegen.


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