Pressemitteilung der LSV: Niederlage für Schülerrechte, Verfassungsklage abgewiesen
Pressemitteilung der Landesschülervertretung Bayern vom 30. September 2004 mit der freundlichen Bitte um Berücksichtigung
Landesschülervertretung zum Urteil vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof "Abgewiesene Klage bedeutet eine Niederlage für die Schülerrechte"
Am heutigen Donnerstag wurde die Popularklage von Georg Frankl, stellvertretend klagend für die Landesschülervertretung Bayern (LSV), vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof abgewiesen. In ihrer Klage hatte die LSV gefordert, den Artikel 88a im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz für verfassungswidrig zu erklären.
Der Artikel 88a wurde vom Bayerischen Landtag eingeführt als Reaktion auf das Schulmassaker von Erfurt. Er besagt, dass auch die ehemaligen Erziehungsberechtigten von volljährigen Schülerinnen und Schülern weiterhin über deren Fortkommen in der Schule informiert werden dürfen. Die LSV Bayern hatte diesen Gesetzesartikel als Verstoß gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gewertet.
"Viel wichtiger ist uns allerdings weiterhin, dass drei Zeilen im Gesetz nicht das eigentliche Problem von Gewalt und Aggression an Schulen lösen können", kommentiert Kläger Georg Frankl die Sachlage. Die Schulsozialarbeit, die Schulpsychologie sowie Mediationssysteme seien in der Vergangenheit sträflich vernachlässigt worden. "Bei den Gymnasien ist ein Schulpsychologe für durchschnittlich fünf Schulen zuständig - und dabei ist dieser Psychologe nebenbei auch noch Lehrer", stellt Frankl fest. Außerdem müssten die Schülerinnen und Schüler endlich ernstgenommen werden, wenn es um die Mitsprache bei der Schul- und Unterrichtsgestaltung gehe, so Frankl weiter.
Zum Schluss stellt Frankl fest, dass von den Klägern geprüft werde, den Weg über die Institutionen zu gehen und sich bis zum Bundesverfassungsgericht vorzuklagen. Hier solle nach sorgfältiger Prüfung unter Umständen Verfassungsbeschwerde eingelegt werden.
Bei Rückfragen steht Ihnen Lorenz Seibl, Mitglied im Landesvorstand der LSV, gerne unter der Rufnummer 0175/5034523 zur Verfügung.
Über die Landesschülervertretung: Die Landesschülervertretung Bayern e.V. ist die landesweite Vereinigung der 19 bayerischen Bezirksschülersprecher und Bezirksschülersprecherinnen. Diese gab es bisher nur für Gymnasien, die Schaffung von Interessenvertretungsstrukturen für alle Schularten ist eines unserer zentralen Anliegen. Zum ersten Mal seit zwanzig Jahren wurden in diesem Schuljahr in bestimmten Bezirken auch für die Realschulen BezirksschülersprecherInnen gewählt. Die LSV e.V. wurde vor zwanzig Jahren von den damaligen Bezirksschülersprechern gegründet und bis heute nicht - wie in allen anderen Bundesländern der Fall - gesetzlich verankert und mit Rechten und Finanzen ausgestattet. Es gab Anfang der Neunziger sogar Bemühungen seitens des Kultusministeriums, die LSV aus dem Vereinsregister zu streichen. Dies konnte glücklicherweise verhindert werden

