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Werde aktiv! bei deiner Schülerzeitung

‚ Die Schüler sind im Geiste der Demokratie (…) zu erziehen’ besagt Art.131, Abs.3 der Bayerischen Verfassung. Damit diesen Artikel nicht nur Juristen verstehen, sollten zuerst die Schlüsselbegriffe definiert werden, was das Bundesverfassungsgericht bereits gemacht hat. Als grundlegendes Prinzip der Demokratie hat das BVerfG u.a. auch die Gewaltenteilung, welche auch durch den Art.20 im GG noch einmal zementiert ist, genannt.(vgl. bpb) Unter der (horizontalen) Gewaltenteilung versteht man gemeinhin die Aufteilung der Staatsmacht in Legislative, Exekutive und Judikative, zu denen allerdings in unserer Gesellschaft auch die offiziöse vierte Gewalt der Presse (vgl. Urteil des BVerfG vom 25.04.1972) stößt.

Wenn also die Schule im Geiste der Demokratie erziehen soll, und die Gewaltenteilung und mit ihr die vierte Gewalt ein Teil eben dieser Demokratie ist, so muss die Schule auch im Sinne der vierten Gewalt erziehen, ergo eine Institution der Presse erlauben.
Durch diesen simplen Syllogismus ist bewiesen, dass an einer staatlichen Schule die Presse in Form einer Schülerzeitung etabliert sein sollte, wenn nicht sogar sein muss.
Ist dies denn wirklich auch an deiner Schule der Fall!?

Wenn dem nicht so ist, sollte dieser, durch das Gesetz nicht gewollte, Missstand schleunigst behoben werden!
Um solch engagierte Schüler wie dich bei deinem Vorhaben zu unterstützen, einer bereits vorhandenen Schülerzeitung neues Leben einzuhauchen oder sogar der demokratischen Grundordnung zur Geltung zu verhelfen, indem du eine neue Schülerzeitung gründest, haben wir hier für dich eine inhaltliche Starthilfe bereit gestellt.

Diese Ressorts sollten, je nach Leserschaft mit höherer oder minderer Priorität belegt, vorhanden sein:
1. Schulinternes sowie Lokales, z.B. Berichte über Veranstaltungen, Interviews mit Schulpersönlichkeiten, Steckbriefe von neuen LehrerInnen, Projektberichte,...
2. Politisches, z.B. Neues aus der Bildungspolitik, komplexe politische Sachverhalte verständlich dargestellt,...
3. Meinung, z.B. Kommentare zu bereits geschriebenen Artikeln oder zu aktuellen Geschehnissen,...
4. Unterhaltsames, z.B. Lehrerzitate, Musik-/Bücherempfehlungen, Sport, Rätsel, Witze,..

Also verschwende keine Zeit mehr, such dir einen geeigneten liberalen Lehrer der das Projekt betreut (was v.a. am Anfang hilfreich ist und im Art.63 Abs.1 des BayEUG gefordert wird), und sammle ein zuverlässiges Redaktionsteam um dich.
Solltest du in der SMV sein, liegen die Vorteile einer Schülerzeitung auf der Hand, da es keine bessere Möglichkeit gibt, deine Ideen und Innovationen in der Schulgemeinde publik zu machen.
Aber auch wenn du kein Schulsprecher bist, solltest du dich in jedem Fall in der Schülerzeitung engagieren. Denn das ist der ideale Weg dich, obwohl du kein Mandat hast dich aktiv in den Schulalltag einzubringen.

Für weitere kompetente Hilfen sind die Seiten www.zeitungsfieber.de/ und www.schuelerzeitung.de/ sehr empfehlenswert.


Aküli
22.08.2007 | [mehr]
Ich finds geil bevormundet zu werden